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Innovationsprogramm

Das Innovationsprogramm ist ein zentrales Instrument der DIZH. Durch verschiedenartige Innovationsprojekte der Zürcher Hochschulen mit dem privaten und öffentlichen Sektor im Bereich Digitalisierung sollen die Erkenntnisse aus der Forschung näher an die Praxis herangeführt und für die Anwendung verfügbar gemacht werden. Umgekehrt sollen die Bedürfnisse und Erfahrungen der Anwendungspartner:innen in die Wissenschaft einfliessen. Wesentlich sind dabei folgende Charakteristika von Innovation: Risikobereitschaft, disziplinäre Vielfalt, Wertschöpfung und Kollaboration.

Die Fördermittel des Innovationsprogramms werden in transparenten, kompetitiven Verfahren vergeben. Im Rahmen von Ausschreibungen werden die besten eingereichten Projekte von einer gemeinsamen Jury der Partnerhochschulen ausgewählt und gemäss dem verfügbaren Finanzrahmen unterstützt. Jährlich werden unterschiedliche Ausschreibungen lanciert.

Projekte
Projekte

Konzept und Reglement

Das Konzept beschreibt die Funktionsweise und Umsetzung des Innovationsprogramms der DIZH. Es gibt Aufschluss darüber, welche Ziele das Innovationsprogramm verfolgt und wie diese zu den übergeordneten Zielen der DIZH beitragen können.

Das Reglement für das Innovationsprogramm DIZH 2020-2029 legt die Organisation und Funktionsweise des Innovationsprogramms der DIZH fest.

Die DIZH versteht Innovation sehr breit und schliesst sämtliche Disziplinen ein: künstlerische, gestalterische, naturwissenschaftliche, technologische, geistes-, bildungs- und sozialwissenschaftliche Fachbereiche. 

Weiterführende Informationen

Innovationspanel

Das Innovationspanel erarbeitet Konzepte und Entscheidungsgrundlagen für das Innovationsprogramm. Es besteht aus einem Kernteam von Innovationsexpertinnen und Innovationsexperten der Partnerhochschulen. Bei Bedarf kann das Innovationspanel weitere interne oder externe Expert:innen beiziehen.

 

Interessenskonflikte

Bei ihrer Tätigkeit als Reviewer:innen bzw. Genehmiger:innen können sowohl Mitglieder des Innovationspanels als auch des Management Boards potentielle Interessenskonflikte haben.

Die Eingabe- und Ausstandsregeln im DIZH Innovationsprogramm (PDF) regeln sowohl die Eingabe für die Gesuchseinreichung als auch den Ausstand für die Begutachtung und Genehmigung von Projektanträgen. 

Bei den Calls werden insbesondere folgende Arten unterschieden:

  • a. Struktur-Calls zur Schaffung von langfristigen Innovationsstrukturen
  • b. Projekt-Calls zur multilaterialen Bearbeitung spezifischer Fragestellungen
  • c. Founder-Calls zur Förderung der Gründung von Spin-offs, Start-ups und Not-for-profit-Organisationen durch Mitarbeitende und Studierende der Partnerhochschulen 
  • d. Rapid-Action-Calls zur Realisierung zeitkritischer Ideen
  • e. Outreach-Calls zum effizienten Ausbau und zur Steigerung der Visibilität der Themen und Projekte der DIZH

Detaillierte Informationen finden Sie im Konzept und Reglement

Im Rahmen der Laufzeit der DIZH von 2020 – 2029 stehen von den kantonalen Sondermitteln 40 Millionen Franken für das Innovationsprogramm zur Verfügung, welche im gleichen Umfang durch Beiträge der Partnerhochschulen ergänzt werden: Insgesamt werden für das Innovationsprogramm 80 Millionen Franken eingesetzt.

Kontakt

Program Office Innovationsprogramm DIZH

Dr. Helge Johannssen: helgechristian.johannssen@zhaw.ch

  • Gabriele Biller, Manuel Bamert: innovation@dizh.uzh.ch
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  • Für Rückfragen bezüglich Eigenleistung und anderen Fragen zur Finanzierung sowie zum Call kontaktieren Sie bitte: